09. Februar 2024
Web-Themenabend mit Dr. Eugène Beaucamp

"Was bringt die Änderung der TierSchHuV für Hundezüchter, Hundepensionen, Hundetagesstätten und Hundeschulen?"
Dauer: ca. 2,5 Stunden
Beschreibung
Am 01.01.2022 ist die Neufassung der Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) in Kraft getreten, die viele Änderungen gebracht hat, die sich primär an Züchter, Hundepensionen und Hundetagesstätten richten. Betroffen sind aber auch Hundeschulen, was auf den ersten Blick überraschend anmuten mag. Regelungsgehalt und Anwendungsbereich vieler Vorschriften sind unklar. Dies hat zu einer breiten Verunsicherung geführt. Einige der neuen Regelungen können gravierende wirtschaftliche Auswirkungen haben.
Das Webinar stellt die maßgeblichen Änderungen der TierSchHuV vor und gibt eine Einordnung zum Regelungsgehalt und Anwendungsbereich der wesentlichen Bestimmungen. Behandelt werden die folgenden Themen:
§ 2 TierSchHuV; Allgemeine Anforderungen an das Halten
1. ausreichender Auslauf im Freien und täglich ausreichender Umgang mit Betreuungsperson (Zwingerhaltung, Welpen, einzeln gehaltene Hunde)
2. Anforderungen an Gruppenhaltung
3. Verbot von Stachelhalsbändern oder anderer für den Hund schmerzhafter Mittel
§ 3 TierSchHuV; Anforderungen an das Halten beim Züchten
1. Anwendungsbereich gewerbsmäßige/nicht gewerbsmäßige Zucht
2. Wurfkiste; Rückzugsraum Hündin
3. Haltung der Welpen in Räumen/Auslauf
4. Anzahl der Betreuungspersonen
§ 4 TierSchHuV; Anforderungen an das Halten in Räumen und Raumeinheiten
1. Raumeinheit
2. Ausgestaltung von Räumen und Raumeinheiten
§ 6 TierSchHuV; Anforderungen an die Zwingerhaltung
1. Hündinnen mit Welpen
2. Einfriedung
§ 7 TierSchHuV; Anbindehaltung
1. Verbot der Anbindehaltung
2. Ausnahmen vom Verbot
§ 8 TierSchHuV; Fütterung und Pflege
1. Überprüfung der Unterbringung durch die Betreuungsperson
2. Unterbringung in Fahrzeugen und Transportboxen
§ 10 TierSchHuV; Ausstellungsverbot
1. Ausstellungsverbot für Hunde mit erblich bedingten Defiziten körperlicher Art oder in Beug auf ihr Verhalten, ihre Sozialkontakte zu Artgenossen oder ihre Haltung
2. Anwendung auf andere Veranstaltungen
§ 12 TierSchHuV; Ordnungswidrigkeiten
§ 13 TierSchHuV; Anwendungsbestimmungen
Der Vortrag dauert ca. 1,5 - 2,0 Stunden. Im Anschluss besteht für Sie die Möglichkeit, im Live-Chat Ihre konkreten Fragen an den Referenten zu stellen.
Fakten
Technik
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